Meine Ernährungsberatung ist zertifiziert (Quetheb) und wird von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.
GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN beteiligen sich je nach Krankenversicherung zwischen 40 - 100% an meiner anerkannten Ernährungsberatung.
Bis zu 5 Termine für eine Ernährungstherapie als rehabilitative Maßnahme nach §43 SGBV werden innerhalb von 12 Monaten von den Krankenkassen bezuschusst, wenn Sie sich eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ von einem Arzt ausstellen lassen. Diese sollten Sie zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
Beide Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite als pdf hinterlegt.
Meine zertifizierten Gesundheitskurse über 6 Termine (Ernährungsberatung als primärpräventive Maßnahme nach §20 SGBV) werden von jeder gesetzlichen Krankenversicherung ohne Vorab-Anfrage unterstützt. Der Zuschuss beträgt pro Kalenderjahr zwischen 75 – 1200 Euro je nach Krankenversicherung (z.B. AOK 300 Euro pro Kalenderjahr, BKK mobil oil 1200 Euro pro Kalenderjahr).
PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN: Für die Beratung wird die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-Nr. analog) zugrunde gelegt (2,3-facher – 3,5-facher Satz).
Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Im Einzelfall kann auch hier eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie von der Krankenversicherung gefordert werden.