Kosten, Kostenübernahme


Kosten Kostenübernahme

Meine Ernährungsberatung ist zertifiziert (Quetheb) und wird von den Krankenkassen anerkannt und bezuschusst.

GESETZLICHE KRANKENVERSICHERUNGEN beteiligen sich je nach Krankenversicherung zwischen 40 - 100% an meiner anerkannten Ernährungsberatung.

Alle gesetzlichen Krankenversicherungen unterstützten meine zertifizierte primärpräventive Ernährungsberatung. Rechnungen können direkt ohne Vorab-Anfrage bei der Krankenversicherung eingereicht werden und Sie erhalten eine Rückerstattung. Der Zuschuss beträgt pro Kalenderjahr zwischen 150 – 450 Euro je nach Krankenversicherung (AOK z.B. 300 Euro pro Kalenderjahr).

Bis zu 5 Termine für eine Ernährungstherapie werden innerhalb von 12 Monaten von den Krankenkassen bezuschusst, wenn Sie sich eine „Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung“ von einem Arzt ausstellen lassen. Diese sollten Sie zusammen mit meinem Kostenvoranschlag bei der Krankenkasse einreichen.

Beide Formulare finden Sie weiter unten auf dieser Seite als pdf hinterlegt.

 

PRIVATE KRANKENVERSICHERUNGEN: Für die Beratung wird die Abrechnung in Anlehnung an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ-Nr. analog) zugrunde gelegt (2,3-facher – 3,5-facher Satz).

Die Kostenübernahme durch die privaten Krankenkassen hängt von den jeweiligen Vertragsbedingungen Ihrer privaten Krankenversicherung ab. Im Einzelfall kann auch hier eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung für Ernährungstherapie von der Krankenversicherung gefordert werden.

"Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung" für Ernährungstherapie pdf zum Ausfüllen oder Herunterladen

Kostenvoranschlag pdf zum Herunterladen (manche Krankenversicherungen wünschen einen Kostenvoranschlag)